Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort:Schulhofaktionen rechter Parteien und Gruppierungen
Vorbemerkung der Abgeordneten
Laut Presseberichten und der Facebook-Seite des Landesverbandes der NPD Niedersachsen führ-ten NPD-Mitglieder am 27.09.2019 mindestens am Lessinggymnasium Wenden, am Martino-Katharineum-Gymnasium, am Gymnasium Kleine Burg und an der Nibelungen-Realschule eine Schulhofverteilaktion durch. Dabei wurden Flyer und anderes Propagandamaterial verteilt. Links auf den Flyern verwiesen auf eine Seite, auf der Musik runtergeladen werden kann.
Anfang September sind laut Presseberichten auch Hunderte Flyer vor drei Schulen in Melle (Land-kreis Osnabrück) aufgetaucht. Laut NOZ waren diese von der Partei Die Rechte verteilt worden.
Die NPD, Die Rechte und andere rechte Parteien und Gruppen versuchten in der Vergangenheit immer wieder, über Schülerinnen und Schüler an politischem Einfluss zu gewinnen.
Vorbemerkung der Landesregierung
Unabhängig von der politischen Ausrichtung gilt, dass Verteilaktionen politischer Parteien, Organi-sationen, Gruppen und Verbände, die zum Zweck der politischen Werbung erfolgen, auf dem Schulgelände unzulässig sind. Dies lässt sich bereits aus der Vorbemerkung des Runderlasses des Kultusministeriums „Wirtschaftliche Betätigung, Werbung, Informationen, Bekanntmachungen und Sammlungen in Schulen sowie Zuwendungen für Schulen“ vom 01.12.2012 (SVBl. S. 598) ableiten. Hiernach ist Werbung für politische Interessen in der Schule nur zulässig, wenn sie eindeutig dem Bildungsauftrag der Schule zuzurechnen ist und die jeweiligen rechtlichen Vorgaben beachtet werden. In jedem Fall muss demzufolge ein anerkennenswertes pädagogisches Ziel belegbar verfolgt werden. Dies dient der Wahrung parteipolitischer Neutralität, zu der die Schulen verpflichtet sind.
Finden dennoch unzulässige Verteilaktionen auf dem Schulgelände statt, ist die Schulleitung gehalten, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und die Aktion zu unterbinden. Lehrkräfte können sich zudem verteilte Materialien von den Schülerinnen und Schülern aushändigen lassen. Darüber hinaus kann die Schulleitung Polizei oder Ordnungsamt einschalten, sofern sie dies für erforderlich hält.
1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die oben genannten Schulhofaktionen, und an welchen Schulen wurden sie durchgeführt?
Nach Kenntnis der Landesregierung haben folgende sogenannte Schulhofaktionen rechter Parteien und Gruppierungen stattgefunden:
07./08.09.2019 in Melle
Zwei Mitglieder der Partei „Die Rechte“ verteilten an insgesamt vier Schulen im Stadtbereich Melle Handzettel in der Größe von Visitenkarten. Betroffene Schulen waren die IGS Melle, die BBS Melle, das Gymnasium Melle und die Oberschule Ratsschule Melle. An letzterer fand zwar keine Vertei-lung von Flyern statt, es wurde jedoch vor Schulbeginn ein Paket mit Flyern auf dem Schulgelände durch den Hausmeister gefunden und sichergestellt.
25.09.2019 in Osnabrück
Es wurden Handzettel in der Größe von Visitenkarten am Ratsgymnasium und an der Domschule Osnabrück verteilt.
27.09.2019 in Braunschweig:
– Mitglieder der Jugendorganisation der NPD verteilten zu Schulbeginn vor dem Lessinggymnasium Sticker, die für die Website www.schuelersprecher.info und den Download von „Gratis Musik“ warben. Die Schule schaltete die Polizei ein. Polizeilich wurde wiederum bekannt, dass es auch zu einer Verteilaktion von Flyern mit rechtsgerichtetem Inhalt gekommen ist. Drei poli-zeibekannte Personen der „rechten Szene“ konnten vor Ort von Beamten des Polizeikommissariats Nord angetroffen werden.
– Mitglieder der NPD verteilten Flyer auf dem Schulhof des Gymnasiums Martino-Katharineum. Die Schule schaltete die Polizei ein. Die Polizei traf vor Ort auf dieselben Personen, die bereits Flyer am Lessinggymnasium verteilt hatten. Die Flyer beinhalteten den folgenden Text: „Fang an zu rebellieren! Rückeroberung statt Resignation!“ „Gratis Musik runterladen verbreiten ein-mischen!“ www.schuelersprecher.info.
– Mitglieder der Jugendorganisation der NPD verteilten Werbematerial vor dem Schultor des Gymnasiums Kleine Burg.
– Nach Unterrichtsschluss verteilten drei junge schulfremde Männer vor dem Schultor der Real-schule Nibelungen in der Außenstelle der Oberstufe der IGS Querum Flyer an die das Schulge-lände verlassenden Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitung rief die Polizei, die die Männer kontrollierte. Der Flyer enthielt nach polizeilicher Einschätzung keine strafrechtlichen Inhalte und wurde nur außerhalb des Schulgeländes verteilt. Seitens der Polizei wurde kein Platzverweis ausgesprochen. Der Flyer enthielt einen QR-Code, der zu einer Homepage weiterleitete, auf der rechtslastige Musik zum Download bereitgestellt wurde.
2. Wurden von der Polizei Maßnahmen ergriffen, um die Aktionen zu verhindern? Wenn ja, welche?
Grundsätzlich erfolgen polizeiliche Maßnahmen in konsequenter Umsetzung der Rahmenkonzepti-on zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts- unter besonderer Beachtung von Präventionsaspekten und Ausschöpfung aller gesetzlichen und rechtlichen Möglichkeiten.
Bei den Sachverhalten in Braunschweig am Lessinggymnasium und am Gymnasium Martino Katharineum wurden jeweils die Personalien der Personen festgestellt und Platzverweise ausgesprochen. Zu dem Sachverhalt in Osnabrück führten Zeugenhinweise zur Feststellung zweier Personen, deren Personalien festgestellt wurden und denen eine Fortführung der Aktion untersagt wurde.
3. Wurde strafrechtlich relevantes Material festgestellt oder wurden andere Straftaten begangen? Wenn ja, welche?
Bei den vorgenannten Verteilaktionen wurden keine strafbaren Inhalte festgestellt.
4. Welche Aktivitäten des niedersächsischen Landesverbandes der NPD hat die Landesregierung in den letzten Monaten, insbesondere in der Region Braunschweig, festgestellt?
Die in der Vorbemerkung der Abgeordneten angesprochenen Verteilaktionen an Braunschweiger Schulen am 27.09.2019 wurden durch Mitglieder des Stützpunkts der Jungen Nationalisten (JN) Braunschweig durchgeführt.
Darüber hinaus wurden am 14.10.2019 auf dem Campus der TU Braunschweig ebenfalls durch Angehörige dieses Stützpunktes mehrere Stoffbeutel mit dem Aufdruck der JN Braunschweig an Studierende verteilt.
Für den Bereich der Polizeiinspektion Northeim wurden folgende Sachverhalte bekannt:
Die Berufsbildende Schule Einbeck teilte am 16.05.2019 über das Soziale Netzwerk Facebook mit, dass auf dem Gelände der Schule Aufkleber der NPD festgestellt worden seien (https://t1p.de/xk8t). In dem Zusammenhang wurden durch Beamte des Polizeilichen Staatsschut-zes der Polizeiinspektion Northeim Ermittlungen aufgenommen. Ein Verursacher konnte nicht festgestellt werden.
Am 12.10.2019 wurde in sozialen Medien durch die antifaschistische Gruppierung „161 Einbeck“ mitgeteilt, dass es im Rahmen eines lokalen Volksfestes, des Einbecker Eulenfestes, zu einer Ver-teilaktion sogenannter Schulhof-CDs der NPD gekommen sei (https://bit.ly/2CZXune). Polizeilich konnte der Sachverhalt nicht verifiziert werden.
5. Welche ktivitäten der Partei Die Rechte hat die Landesregierung in den letzten Monaten, insbesondere in der Region Osnabrück, festgestellt?
Der Landesregierung liegen über die in der Antwort zu Frage 1 geschilderten Sachverhalte am 07./08.09.2019 in Melle und am 25.09.2019 in Osnabrück hinaus keine weiteren Erkenntnisse vor.
6. Welche Schulhof-CD-Verteilaktionen oder andere Verteilaktionen rechter Organisationen und Parteien konnten in den vergangenen fünf Jahren festgestellt werden (bitte auflisten nach Datum, Schule, Ort, Organisation, Besonderheiten)?
Über die in den Antworten zu den Fragen 1 und 4 genannten Aktionen hinaus sind der Landesregierung folgende Verteilaktionen bekannt:
Tabelle in der Drucksache oben rechts.
7. Wie bewertet die Landesregierung Schulhofverteilaktionen extrem rechter Organisationen?
Die Bedeutung von CD-Verteilaktionen rechtsextremistischer Organisationen oder Gruppierungen im Umfeld von Schulen oder anderen Bildungseinrichtungen hat in den vergangenen Jahren stark abgenommen. Durch das Internet hat sich die Verbreitung rechtsextremistischer Inhalte grundlegend verändert. Rechtsextremisten versuchen heute, ihre Ideologie in den sozialen Medien oder über Online-Videoportale zu verbreiten. Im Umfeld von Schulen wurden dennoch in den letzten Jahren vereinzelt Flyer verteilt oder Aufkleber angebracht, die auf rechtsextremistische Online-Inhalte hingewiesen haben.
Auch wenn sich das Repertoire an Kontakt-, Radikalisierungs- und Rekrutierungsmöglichkeiten durch den digitalen und virtuellen Raum insbesondere im Phänomenbereich PMK -rechts- maßgeb-lich verschoben hat, bleibt der analoge, „reale“ Raum weiterhin variabler Ausgangspunkt und Be-standteil entsprechender Aktivitäten.
Mithilfe von Schulhofverteilaktionen versuchen rechte Organisationen, über Musik oder andere mul-timediale Inhalte Interesse bei Schülerinnen und Schülern für ihre Gesinnung zu wecken. Eine der-artige Beeinflussung kann zu einer Hinwendung zu rechtem Gedankengut bis hin zur Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung führen.
Nicht zuletzt mit Blick auf die Ziele der Landesrahmenkonzeption der niedersächsischen Polizei zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität -rechts- vom 21.04.2017 wird solchen Verteilakti-onen konsequent entgegengewirkt. Eine derartige Einflussnahme auf junge und damit häufig poli-tisch noch nicht gefestigte Personen ist weder zu tolerieren noch zu dulden.
Aus diesem Grund wird bei Bekanntwerden derartiger Verteilaktionen mit der gebotenen Konsequenz unter Anwendung der erforderlichen und rechtlich möglichen Mittel entgegengewirkt. Der rechtliche Rahmen ergibt sich dabei u. a. aus dem den Schulen zustehenden Hausrecht und aus den Regelungen zur Sondernutzung von öffentlichen Flächen/Straßen und Gebäuden.
Die Landesschulbehörde erwartet bei Bekanntwerden von Verteilaktionen auf dem Schulgelände, dass die Schulleitungen konsequent von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und zusätzlich die Polizei informieren; im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.
8. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um eine Beeinflussung von Schülerinnen und Schülern durch extrem rechte Propaganda zu verhindern?
Geschäftsbereich des Kultusministeriums
Zur Wahrung der im Bildungsauftrag der Schule formulierten Grundsätze und in Ausübung der Für-sorge gegenüber Schulleitungen, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern nimmt das Kultus-ministerium jedwede Versuche einer Einflussnahme auf Schulen durch Gruppierungen oder Perso-nen mit extremistischem Hintergrund ernst und trägt diesen mit einer systematischen rechtlichen wie pädagogischen Sensibilisierung und entsprechenden Maßnahmen Rechnung. Hierzu zählen u. a. der Erlass „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft“ (Gem. RdErl. d. Kultusministeriums, d. Innenministeriums u. d. Justizministeriums vom 01.06.2016, SVBl. 2016 Nr. 8, S. 433), in dem die Anzeigepflicht von Schu-len auch bei politisch motivierten Straftaten betont wird und zu dem von allen Schulen ein entspre-chendes Konzept zu entwickeln und umzusetzen ist.
Darüber hinaus unterstützt und fördert das Kultusministerium eine Reihe von Vorhaben und Projek-ten, die Schulleitungen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler für den Umgang mit rechtsext-remen, menschenfeindlichen oder demokratiefeindlichen Positionen sensibilisieren. Zu nennen ist hier beispielsweise das Netzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ mit rund 350 Titelschulen in Niedersachsen oder das Projekt „Starke Lehrer - Starke Schüler. Modellprojekt zur Förderung pädagogischer Handlungskompetenz in der Auseinandersetzung mit antidemokrati-schen Positionen an niedersächsischen Schulen“. Zusätzlich werden im Rahmen von Fortbildungen und Fachtagungen regelmäßig einschlägige Angebote für Schulleitungen und Lehrkräfte vorgehalten.
Auch die Initiative „Demokratisch gestalten“ zielt auf die systematische Stärkung von Demokratie-kompetenzen im Kontext Schule ab und entfaltet in diesem Sinne auf vielen Ebenen präventive Wirkungen.
Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport - Maßnahmen der Polizei
Die kritische Auseinandersetzung mit Feindbildern extremistischer Ideologien, so auch die Sensibi-lisierung an Schulen über die Gefahren des Rechtsextremismus und das Aufzeigen von Hand-lungsempfehlungen, ist ein wichtiger Teil der durch Handlungskonzepte und Maßnahmen hinterleg-ten Präventionsarbeit der Präventionsstelle Politisch Motivierte Kriminalität (PPMK), die 2014 im LKA Niedersachsen eingerichtet wurde. Sie dient als Zentralstelle der polizeilichen phänomenüber-greifenden Extremismusprävention in Niedersachsen, einer verbesserten Koordinierung der Extre-mismusprävention innerhalb der niedersächsischen Polizei sowie der fachlichen Unterstützung der Polizeibehörden und -dienststellen. Hierfür bündelt sie die Kräfte und fachliche Expertise für alle Phänomenbereiche der PMK, so auch im Bereich des Rechtsextremismus.
Zu den oben erwähnten Handlungskonzepten gehört vornehmlich die vorgenannte Landesrahmen-konzeption der niedersächsischen Polizei zur Bekämpfung der PMK -rechts-. Das Handlungsfeld beinhaltet die Festschreibung eines Ansprechpartners PMK-Prävention für die PPMK in jedem vier-ten Fachkommissariat der Polizeiinspektionen sowie der Kriminalfachinspektion 4 der Polizeidirektion Hannover. Sie sind im Zusammenwirken insbesondere mit den weiteren sicherheitsbehördli-chen Präventionsakteuren vor Ort die zuständigen Ansprechpartner für die Umsetzung der PMK-bezogenen Präventionsarbeit.
Im Rahmen von Sensibilisierungsmaßnahmen sind schulische Einrichtungen eine wichtige Ziel-gruppe. Zu den Maßnahmen gehören unter anderen Lehrkräftefortbildungen und die Durchführung von Workshops für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler.
Weiterhin kommen auch Medienpakete zum Einsatz. Hier ist explizit die DVD „Radikal“ zu nennen. Die PPMK hat unter Verwendung des Films „Radikal“ ein Workshop-Konzept „Radikalisierung und Rechtsextremismus“ für Schulen erarbeitet und bereits erfolgreich an diesen durchgeführt.
Es handelt sich um eine DVD zum Thema Extremismus, Propaganda und Medienkompetenz, die durch das Hessische Innenministerium herausgegeben wurde. Der Film behandelt die Themen Extremismus, Propaganda sowie Medienkompetenz und setzt sich dabei mit den Radikalisierungs-prozessen bei Jugendlichen in den Phänomenbereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus und Islamismus/Salafismus gleichermaßen auseinander.
Es kann konstatiert werden, dass phänomenübergreifende Prävention als Schwerpunkt der staats-schutzpolizeilichen Arbeit betrachtet wird. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Dienststellen in den Polizeiinspektionen sind im Bereich Prävention ausgebildet und tätig.
Durch Angehörige des Polizeilichen Staatsschutzes wird fortwährend auch anlassunabhängig Präventionsarbeit zum Phänomenbereich PMK -rechts-, insbesondere im Schulkontext, betrieben. In diesem Zusammenhang sind auf örtlicher Ebene im Laufe der Zeit Netzwerke unter Einbindung auch der Beauftragten für Jugendsachen und der Kriminalprävention als weitere polizeiliche Akteure im Präventionsbereich entstanden.
Darüber hinaus finden Informationsveranstaltungen mit Schwerpunkt Rechtsextremismus bezie-hungsweise rechtsextreme Musik als Einstiegsdroge mit Schülerinnen und Schülern, aber auch mit Eltern und dem Lehrkörper statt.
Maßnahmen des Verfassungsschutzes
Der niedersächsische Verfassungsschutz verfügt über eine ganze Reihe von Präventionsangebo-ten für alle extremistischen Phänomenbereiche, insbesondere zum Thema Rechtsextremismus, die verschiedene Ebenen bedienen und sich an unterschiedliche Zielgruppen richten. So stehen für Schulen auf Anfrage Referentinnen und Referenten zur Verfügung, die Veranstaltungen zu den Themengebieten gestalten. Diese Veranstaltungen können an die Bedürfnisse der Zielgruppe (z. B. Altersklasse oder Schulform) angepasst und mit den Auftraggebern frei abgesprochen werden. Zu nennen sind im Bereich Prävention zudem die vom Verfassungsschutz konzipierten und herausgegebenen Informationsmaterialien. Hierbei handelt es sich unteren anderem um Broschüren und Flyer, die auch auf der Webseite des Verfassungsschutzes heruntergeladen oder kostenfrei von Schulen oder anderen Bildungseinrichtungen bestellt werden können.
Ein weiteres, bereits seit vielen Jahren erfolgreich durchgeführtes Angebot ist die Wanderausstellung „Gemeinsam gegen Rechtsextremismus“, die insbesondere an Schulen in Niedersachsen ge-zeigt wird und sich überaus starker Nachfrage erfreut.