Antrag: Umsetzung der Inklusion an Niedersachsens Schulen verbessern
Mit diesem interfraktionell abgestimmten Antrag möchten wir bessere Rahmenbedingungen für die Inklusion an den Schulen schaffen. Zur Zeit kann die Beschulung von Schüler*innen mit Unterstützungs- und Förderbedarf noch nicht entsprechend Artikel 24 der UN-Behindertenkonvention umgesetzt werden, da es vielfach an Ressourcen fehlt und Bestimmungen angepasst werden müssen. Dieser Antrag zur Inklusion bringt mehr personelle und sächliche Ressourcen für die Schulen und schließt gesetzliche Lücken, damit die Inklusion zukünftig besser gelingen kann.
Fraktion der SPD
Fraktion der CDU
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion der FDP
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist eine der ambitioniertesten Herausforderungen für unser Land. Sie hat das Ziel, das Menschenrecht auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen. Sie geht von dem Kerngedanken aus, dass die Rahmenbedingungen in der Gesellschaft so zu entwickeln sind, dass alle Menschen in ihrer Verschiedenheit teilhaben können.
Bei der Umsetzung der Inklusion an den niedersächsischen Schulen ist der Blick auf die individuellen Entwicklungschancen eines jeden Kindes zu richten. Das Wohl des Kindes ist das zentrale Element einer Pädagogik der Vielfalt und Ermutigung. Eltern können in Niedersachsen frei entscheiden, welche Schule für die Entwicklung ihres Kindes die beste Wahl ist und ob es eine Förderschule oder eine inklusive Schule besuchen soll.
Der gleichberechtigte und barrierefreie Zugang von Schülerinnen und Schülern, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben, ist Teil eines umfassenden Konzeptes einer inklusiven Schule. Seit dem Schuljahr 2013/2014 ist die inklusive Schule jahrgangsweise aufgestiegen. Sie hat mittlerweile den 10. Schuljahrgang erreicht und damit neue Herausforderungen für unsere Schulen sowie Lehrerinnen und Lehrer mit sich gebracht, die gelöst werden müssen.
Der Landtag stellt fest, dass
- die Umsetzung der inklusiven Schule aktiv gestaltet werden muss und
- die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Inklusion verbessert werden müssen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die inklusive Schule weiterzuentwickeln und die Schulen wirksam bei ihrer Umsetzung zu unterstützen:
I. Inklusion braucht eine verlässliche Richtung und Planungssicherheit. Mit den Bestimmungen zur individuellen Förderung wurden zahlreiche rechtliche Grundlagen geschaffen. Gleichzeitig müssen die Hilfestellungen für die Praxis weiterentwickelt werden. Hierfür soll die Landesregierung
1. die bestehenden schulrechtlichen, untergesetzlichen Regelungen strukturiert prüfen und gegebenenfalls so anpassen, dass sie den Bedarfen der inklusiven Beschulung gerecht werden, und etwaige Ungereimtheiten, Regelungslücken und Widersprüche schließen und auflösen,
2. zeitnah eine Übersicht schaffen, die die rechtlichen Bestimmungen zur inklusiven Schule adressatengerecht zusammenfasst. Dabei muss insbesondere auf die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung eingegangen werden, die bei der inklusiven Beschulung besondere Herausforderungen darstellen. Regelungen zum Nachteilsausgleich sollen ebenfalls Berücksichtigung finden.
3. Rahmenbedingungen definieren, unter denen die gemeinsame Beschulung aller Schülerinnen und Schüler und insbesondere die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit ihren unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen gelingen kann,
4. die Schulen durch Handreichungen zur inklusiven Schule zu unterstützen,
5. die Arbeitsbedingungen aller Lehrkräfte und der pädagogischen Fachkräfte bei der gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Unterstützungsbedarf klären und verbessern. Dienstort soll zunehmend auch die allgemeinbildende Schule sein.
6. ein Konzept zur Weiterentwicklung des beruflichen Bildungssystems zu einem inklusiven System mit dem Ziel vorlegen, allen Jugendlichen geeignete Wege in eine Berufsausbildung und in die Arbeitswelt aufzuzeigen und zu eröffnen.
7. für eine angemessene Perspektive für die Leiterinnen und Leiter sowie deren ständige Vertretungen von Förderschulen sorgen, deren Schülerzahlen zurückgehen und die deshalb auslaufen werden.
II. Schulen müssen im Übergangszeitraum bis zur Umsetzung der Inklusion bei der Unterrichtsund Schulentwicklung unterstützt werden. Hierfür soll die Landesregierung
1. die Fort- und Weiterbildungsangebote für die in der inklusiven Schule Tätigen evaluieren, weiterentwickeln und ausbauen,
2. ein Gesamtkonzept für ein innovatives und bedarfsgerechtes Beratungs- und Unterstützungssystem entwickeln. Dabei soll auch die Entwicklung regionaler Inklusionskonzepte Berücksichtigung finden.
3. gewährleisten, dass sich Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) und Förderschulzentren regional und konzeptionell sinnvoll ergänzen können. Ziel dabei muss es sein, vor Ort einen eindeutigen zentralen Ansprechpartner für die Koordinierung der Inklusion und den Einsatz der Förderschullehrkräfte zu haben und den kommunalen Entscheidungsträgern vor Ort die Wahlfreiheit beider Modelle zu garantieren. RZIs sollen in Schulen angesiedelt sein.
4. die Lehrerausbildung anhand der Erfordernisse der inklusiven Schule weiterentwickeln,
5. den Mobilen Dienst unter Berücksichtigung der Förderschulen in freier Trägerschaft und der Landesbildungszentren verbessern und weiterentwickeln. Hierbei sind die regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
6. anstreben, den Mobilen Dienst auch für die Organisation erfolgreicher Schulübergänge einzusetzen. Hierfür ist ein Einsatz auch zum Beginn der Schulzeit und beim Übergang in eine berufsbildende Schule gezielt zu ermöglichen.
III. Die inklusiven Schulen müssen personell mit ausreichend Personal und Ressourcen ausgestattet sein. Deshalb soll die Landesregierung
1. mit einer Bestandsaufnahme Transparenz darüber herstellen, welche Ressourcen für die sonderpädagogische Unterstützung von Schülerinnen und Schülern den Schulen und den Förderschulen insgesamt zur Verfügung stehen und wie diese Ressourcen auf die einzelnen Schulen verteilt sind,
2. eine Bedarfserhebung der notwendigen Ressourcen differenziert nach den unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen vornehmen,
3. eine transparente und bedarfsgerechte Zuteilung der erforderlichen Ressourcen sicherstellen. Hierbei ist auch zu prüfen, inwiefern regionale Lösungen eine bedarfsgerechte Zuteilung verbessern können.
4. sicherstellen, dass inklusive Schulen und Förderschulen ausreichende, gleichmäßige Ressourcen für die sonderpädagogische Unterstützung erhalten und diese auch bei den Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf ankommen,
5. die Einstellung von pädagogischen Fachkräften ausbauen,
6. ein Rahmenkonzept für die Arbeit von multiprofessionellen Teams in Schulen erarbeiten, multiprofessionelle Teams an Schule sukzessive weiter aufbauen und an Schulen etablieren,
7. landesweit verbindliche Qualitätsstandards für den Einsatz von Inklusionsassistentinnen und -assistenten und Schulbegleiterinnen und -begleitern entwickeln und Möglichkeiten für einen schulbezogenen Einsatz von Inklusionsassistentinnen und -assistenten bei der gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Unterstützungsbedarf prüfen. Das Land setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass hierfür die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
IV Schulen sollten in ihrer Ausstattung unabhängiger von den Kind bezogenen Ressourcen sein.
Deshalb soll die Landesregierung
1. perspektivisch eine systembezogene Zuweisung von Ressourcen für die sonderpädagogische Unterstützung auch für die weiterführenden Schulen beginnend mit dem Sekundarbereich I entwickeln. Hierfür soll zunächst in einzelnen Regionen in Modellversuchen erprobt werden, wie eine sinnvolle Ressourcenzuweisung vorgenommen werden kann. Ziel der systembezogenen Ressourcenzuweisung soll eine verlässliche Ausstattung sein, die die Schulen befähigt, die inklusive Beschulung dauerhaft konzeptionell zu gestalten. Sie dient nicht zur Einsparung und orientiert sich an den Bedarfen der inklusiven Beschulung.
2. das Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung weiterentwickeln und in diesem Zusammenhang die einzelnen sonderpädagogischen Unter- stützungsbedarfe näher definieren.
V Damit Inklusion gelingen kann, müssen Strategien gegen den Fachkräftemangel entwickeln werden. Deshalb soll die Landesregierung
1. Strategien für die Gewinnung und Qualifizierung des erforderlichen Personals weiterentwickeln,
2. die Kapazitäten zur Ausbildung von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ausbauen,
3. die Kapazitäten zur berufsbegleitenden Qualifizierung für Lehrkräfte, die in der sonderpädagogischen Förderung tätig sind und nicht über die Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik verfügen, aufstocken.
VI Die Rolle der Schulen in freier Trägerschaft im inklusiven Schulsystem muss geklärt werden.
Deshalb soll die Landesregierung
1. die Möglichkeit der Kooperation mit Schulen in staatlicher Trägerschaft eröffnen und unterstützen,
2. den Einsatz von Lehrkräften von Förderschulen in freier Trägerschaft etwa in Mobilen Diensten prüfen, insbesondere den Einsatz in Schulen in öffentlicher Trägerschaft,
3. den Zugang der Schulen in freier Trägerschaft zu den staatlichen Beratungs- und Unterstützungsangeboten im Bereich der Inklusion ermöglichen,
4. die Finanzierung im Bereich der Inklusion mit den Schulen in freier Trägerschaft weiter klären und entsprechend die Berechnungsgrundlage anpassen.
VII Alle Schulen sind inklusive Schulen. Deshalb soll die Landesregierung
1. dafür Sorge tragen, dass die Schulen aller Schulformen ihrer Verantwortung und Verpflichtung zur gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gerecht werden und gerecht werden können.
2. Schulen, die einen besonders hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufnehmen, durch eine entsprechend hohe Ressourcenzuteilung stärken.
3. sicherstellen, dass die Förderschulen, die ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf leisten, über ausreichend personelle Ressourcen und Unterstützung verfügen, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden.
Begründung
Die UN-Behindertenrechtskonvention verfolgt den Zweck, „die volle und gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung ihrer angeborenen Würde zu fördern.“ (Artikel 1). Die Verwirklichung der Inklusion in der Schule ist nach Artikel 24 der UNBehindertenkonvention unerlässlich zur Verwirklichung der Menschenrechte.
Die Umsetzung der Inklusion in der Schule ist ein schwieriger und langwieriger Prozess. Die Rahmenbedingungen für diesen Prozess müssen ständig überprüft und weiterentwickelt werden.
Hierfür müssen die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Inklusion weiterentwickelt und die Schulen stärker unterstützt werden. Damit die inklusive Schule gelingen kann, ist es notwendig, die Ziele, Rollen und Aufgaben aller Beteiligten zu klären, die Schulen bei der Unterrichts- und Schulentwicklung wirksam zu unterstützen und ihnen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Zeitnah soll ein Grundsatzerlass für die Arbeit der inklusiven Schule vorgelegt werden, der benennt, wie die gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schülern, insbesondere die Förderung aller Schülerinnen und Schüler mit ihren jeweils unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen, gelingen kann. Mit Handreichungen sollen die Schulen bei der Umsetzung unterstützt werden. Viele Schulen beschreiben die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung als eine besondere Herausforderung. Bei immer mehr Kindern wird dieser Förderbedarf festgestellt. Deshalb sollte ein besonderes Gewicht auf die Entwicklung von Konzepten gelegt werden, wie die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler gelingen kann.
Geklärt werden müssen weiterhin auch die Arbeitsbedingungen aller Beteiligten, die in der inklusiven Schule tätig sind. Dienstort für Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal soll zunehmend auch die allgemeinbildende Schule sein können.
Um die Wahlfreiheit der Eltern und das individuelle Wohl eines jeden Kindes zu berücksichtigen, muss die Rolle der bestehenbleibenden Förderschulen, der Tagesbildungsstätten und der Landesbildungszentren im Gesamtsystem der Inklusion geklärt und weiterentwickelt werden. Ihre Kooperation mit und ihre Durchlässigkeit zu den allgemeinen Schulen ist zu verstärken.
Das berufliche Bildungssystem soll verstärkt in die Inklusion einbezogen werden. Damit allen Jugendlichen geeignete Wege in eine Berufsausbildung und in die Arbeitswelt aufgezeigt und eröffnet werden können, müssen die berufsbildenden Schulen und die Betriebe stärker zusammenwirken.
Seit der verbindlichen Einführung der inklusiven Schule im Schuljahr 2013/2014 ist die Zahl der in- klusiv beschulten Kinder an allgemeinbildenden Schulen in der 5. Klasse in nur vier Jahren um 55 % gestiegen und wird sicherlich weiter zunehmen. Außerdem wird bei immer mehr Kindern ein Unterstützungsbedarf festgestellt. Die Schulen müssen auf diese Veränderungen vorbereitet werden. Sie sollen bei ihrer Unterrichts- und Schulentwicklung wirkungsvoll unterstützt werden, damit die gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Unterstützungsbedarf gelingen kann. Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte sollen evaluiert, weiterentwickelt und bei Bedarf ausgebaut werden.
Die Beratungs- und Unterstützungsangebote des Landes sollen noch stärker auf die konkreten Be- darfe bei der Umsetzung der gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Unterstützungsbedarf ausgerichtet werden. Die Angebote sollen niedrigschwellig zugänglich sein. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen ist ein dezentrales Netz, das eine gute Erreichbarkeit und angemessene Fahrzeiten gewährleistet, für den Erfolg der aufsuchenden und beratenden Tätigkeit unverzichtbar. Ziel muss es sein, vor Ort einen zentralen Ansprechpartner zu haben. RZIs sollen in ihrer Beratungs-, Unterstützungs- und Koordinierungsfunktion auch in einer Schule angesiedelt sein.
Die an den Erfordernissen der Inklusion ausgerichtete Weiterentwicklung der Lehrerausbildung soll fortgesetzt werden. Die Erfordernisse der Schule sollen verstärkt auch in die sonderpädagogischen Studiengänge aufgenommen werden. Auch die Vorordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) ist stärker an den Erfordernissen der Arbeit bei der gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf auszurichten.
Die Ressourcenausstattung der Schulen für die gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Unterstützungsbedarf muss deutlich verbessert werden. Um mehr Transparenz zu schaffen, ist eine Bestandsaufnahme notwendig, welche Ressourcen für inklusive Schulen und Förderschulen zur Verfügung stehen und wie diese nach welchen Kriterien auf die einzelnen Schulformen und Schulen verteilt sind. Das betrifft sowohl die Lehrerstunden als auch die Stellen für pädagogische Fachkräfte.
Es muss sichergestellt werden, dass die Lehrerstunden, die den Schulen nach dem Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung oder als Zusatzbedarf für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zugeteilt werden, auch tatsächlich für sonderpädagogische Unterstützung zur Verfügung stehen.
Die Kriterien für die Zuteilung der Ressourcen sollen weiterentwickelt werden. Auch für den Sekundarbereich I werden Konzepte für eine nicht an einzelne Schülerinnen und Schüler gebundene, sondern systembezogene Ressourcenzuteilung entwickelt. Das Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Grundversorgung wird weiterentwickelt.
Der Mobile Dienst zur Unterstützung der Schulen wird ausgebaut.
Die Rolle der Schulen in freier Trägerschaft im Rahmen der Inklusion muss geklärt werden. Ein großer Teil der Förderschulen befindet sich in freier Trägerschaft. Es müssen Regelungen geschaffen werden, damit Lehrkräfte dieser Schulen z. B. im Rahmen der Mobilen Dienste auch in Schulen in staatlicher Trägerschaft eingesetzt werden können.
Die Schulen leiden unter einem großen Mangel an ausgebildeten Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen. Die Kapazitäten zur Ausbildung von und zur berufsbegleitenden Weiterbildung zu Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sollen deshalb weiter ausgebaut werden. Zusätzlich sollen verstärkt pädagogische Fachkräfte zum Aufbau von multiprofessionellen Teams in den Schulen eingestellt werden.
Für den Einsatz von Inklusionsassistentinnen und -assistenten und Schulbegleiterinnen und - begleitern werden gemeinsam mit den Sozialleistungsträgern verbindliche Qualitätsstandards entwickelt und Mindestqualifikationen festgelegt, um sie besser in die Arbeit der Schulen und der Schulklassen einbinden zu können. Möglichkeiten für ihren schulbezogenen Einsatz werden geprüft. Das Land unterstützt die Schulen bei der Entwicklung von Konzepten zum Einsatz der Inklusionsassistentinnen und -assistenten und Schulbegleiterinnen und -begleiter.
Nach § 4 NSchG sind alle Schulen in Niedersachsen inklusive Schulen. Es ist Aufgabe der Landesregierung, darauf hinzuwirken, dass alle Schulen ihrem Auftrag, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung aufzunehmen und gemeinsam zu erziehen und zu unterrichten, gerecht werden können. Zugleich müssen diejenigen Schulen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufnehmen, durch eine entsprechend erhöhte Ressourcenzuteilung unterstützt werden