Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort:Abdeckung von Polizeikameras bei Demonstrationen in Hannover
Vorbemerkung der Abgeordneten
Auf Intervention von Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmern und Bürgerrechtsgruppen hat die Polizeidirektion Hannover damit begonnen, diejenigen stationär im öffentlichen Raum installierten Polizeidomkameras immer dann abzudecken („zu verhüllen“), wenn eine zuvor rechtzeitig angekündigte Versammlung deren Erfassungsbereich passiert.1Im Februar 2020 fand laut Berichten von Bürgerinnen und Bürgern ein Umbau der sechs von der Polizeidirektion Hannover betriebenen Domkameras statt. Diese wurden demnach durch neue, dreh- und schwenkbare gerichtete Überwachungskameras ersetzt.
Vorbemerkung der Landesregierung
Bei Versammlungen darf nur unter den engen Voraussetzungen des Niedersächsischen Versammlungsgesetz (NVersG) zur Maßnahme der Videoüberwachung gegriffen werden. So darf die Polizei z. B. von bestimmten Personen auf dem Weg zu und in Versammlungen Aufzeichnungen offen anfertigen, um eine von dieser Person verursachte erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ab-zuwehren (siehe § 12 NVersG). Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen wären. Hierzu können im Einzelfall auch fest installierte Kameras ge-nutzt werden, soweit ein zielgerichteter Einsatz nach den entsprechenden Vorschriften möglich ist. Die Aufzeichnungen sind jedoch spätestens nach zwei Monaten zu löschen oder unumkehrbar zu anonymisieren, soweit sie nicht zur Verfolgung von Straftaten benötigt werden oder zur Beseitigung einer Beweisnot unerlässlich sind. Ferner besteht auch eine Dokumentationspflicht hinsichtlich Zweck und Verwendung der Aufzeichnungen. Dem wurde in der Vergangenheit dadurch Rechnung getragen, dass die Dome-Kameras, die mittler-weile vollständig durch Schwenk-Neigeköpfe-Kameras (sogenannte Stabkameras) ersetzt wurden, schon in der Vergangenheit bei Versammlungen vom Versammlungsgeschehen weggeschwenkt wurden. Da dies jedoch für die Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht immer eindeutig zu erkennen war, wurden die Kameras verhüllt.
1. Wie viele stationäre Kameras betreibt die Polizei im Stadtgebiet von Hannover, und wie werden diese ausgewertet (bitte aufschlüsseln nach Standort)?
Die Polizeidirektion Hannover nutzt mit Stand vom 21.09.2020 27 stationäre Standorte mit Videoüberwachungstechnik, davon fünf lediglich temporär bei Veranstaltungen wie z. B. Fußballspielen in der HDI-Arena. Von den ehemals 78 Standorten bis zum Ende des Jahres 2018 wurden inzwischen 17 demontiert und 32 endgültig an die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen / Region Hannover (VMZ) ab-gegeben. Zwei weitere Standorte wurden am 03.03.2020 (Königsworther Platz) und am 08.06.2020 (HDI-Arena, Vorplatz-Nord) demontiert. Der Standort Theodor-Heuss-Platz ist seit dem 02.03.2020 ebenfalls demontiert, da der gesamte Bereich von der Stadt Hannover umgebaut wird. Im Einzelnen werden 31 Kameras an folgenden Örtlichkeiten betrieben:
lfd. Nr. Kurzbezeichnung 1 An der Christuskirche 2 Türkisches Generalkonsulat 3 Türkisches Generalkonsulat 4 Türkisches Generalkonsulat 5 Türkisches Generalkonsulat 6 Goethestraße / Leibnizufer 7 Steintor 8 Goetheplatz 9 Friederikenplatz 10 Am Küchengarten 11 Schwarzer Bär 12 Waterlooplatz 13 Rudolf-von-Bennigsen-Ufer 14 Bruchmeisterallee 15 Vahrenwalder Platz 16 Arndtstraße 17 Hamburger Allee / Celler Straße 18 Lister Platz 19 Lister Tor 20 Ernst-August-Platz / Hbf 21 Kröpcke 22 Aegidientorplatz 23 Landtag 24 Klagesmarkt 25 Am Marstall / Scholvinstraße 26 Karmarschstraße / Marktstraße 27 Trammplatz 28 Haeckelstraße 29 Weltausstellungsallee 30 Behördenhaus am Schützenplatz 31 Opernplatz Die Kamerabilder werden ausschließlich anlassbezogen gesichtet. Die Sichtung erfolgt entweder im Rahmen eines Live-Monitoring bei bedeutsamen polizeilichen Einsatzlagen (außer bei Versammlungen) oder im Rahmen der nachträglichen Nutzbarmachung von Videoaufnahmen als Beweismittel zur Verfolgung von Straftaten und nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten.
2. Welche weiteren stationären Kameras plant die Polizeidirektion Hannover in nächster Zeit (bitte aufschlüsseln nach Standort)?
Die Prüfung weiterer Standorte für Kameratechnik stellt eine fortlaufende Aufgabe dar. Weitere bzw. zusätzliche stationäre Kameras (siehe auch Antwort zu Frage 3) sind aktuell nicht geplant. Im Zuge der weiteren Umsetzung der Kampagne „bahnhof.sicher“ ist eine Modifikation der Videoüberwa-chungsmaßnahmen im Nahbereiches des Hauptbahnhofes Hannover beabsichtigt. 3. Wie viele Umbauten von bestehenden stationären Kameras der Polizeidirektion Hanno-ver sind in nächster Zeit geplant (bitte aufschlüsseln nach Standort)? Der Standort Theodor-Heuss-Platz soll voraussichtlich noch in diesem Jahr neu eingerichtet werden (nach Fertigstellung Hochbahnsteig ÜSTRA) und der Standort Königsworther Platz soll voraussicht-lich im Jahr 2021 in den Kreuzungsbereich des Königsworther Platzes verlegt werden. An beiden Standorten wurden Anfang März 2020 die Kameras abgebaut.
4. An welchen bestehenden oder neu hinzugekommenen Standorten wurden seit Mai 2018 wie viele Neu- bzw. Umbauten an Videoüberwachungsanlagen der Polizei Hannover vor-genommen? Am 01.05.2019 sind vier neue Kameras in Betrieb genommen worden. Diese befinden sich auf dem Hinterhof an der Rückseite des Türkischen Generalkonsulats und dienen dem Objektschutz. Von der 8. bis zur 10. Kalenderwoche 2020 wurden die sechs im Bestand vorhandenen Dome-Kameras ge-gen sogenannte Stabkameras (Schwenk-Neige-Köpfe) ausgetauscht. Die letzte Dome-Kamera wurde am 04.03.2020 ausgetauscht.
5. Wie hoch waren die Kosten für den oben genannten Umbau bzw. den Austausch der Polizeikameras im Gesamten, und wie schlüsseln sich die Kosten hierfür auf in Beschaf-fungskosten der Kameras, Installations- und Umbauarbeiten sowie weitere Kosten, wie z. B. Umbau der technischen Überwachungsinfrastruktur?
Die Kosten für den Umbau beliefen sich auf ca. 49 100 Euro, davon 24 360 Euro für die Beschaffungskosten von sechs Kameras.
6. Wie hoch werden voraussichtlich die Kosten für noch folgende Neu- oder Umbauten an Polizeikameras sein, und wie schlüsseln sich die Kosten hierfür auf in Beschaffungskos-ten der Kameras, Installations- und Umbauarbeiten sowie weitere Kosten, wie z. B. Um-bau der technischen Überwachungsinfrastruktur?
Zu Kosten, die durch den unter Antwort zu Frage 2 genannten (voraussichtlichen) Umbau im Bahnhofsbereich entstehen, können Angaben erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens gemacht wer-den.
7. Welches Verfahren wendet die Polizei bei Demonstrationen und Kundgebungen grund-sätzlich mit ihren stationären Kameras an?
Im Zusammenhang mit Versammlungen werden die Kameras für Versammlungsteilnehmende sicht-bar in eine sogenannte Null-Position gestellt: Die Kameras sind entweder nach oben in den Himmel, nach unten auf eine nicht begehbare oder befahrbare Fläche oder gegen ein datenschutzrechtlich irrelevantes Objekt gerichtet. Die Kameras im Bereich von Versammlungen werden spätestens mit Beginn der Versammlung in die „Null-Position“ gebracht und frühestens nach Ende der Versammlung wieder polizeilich genutzt. Beginn und Ende einer Versammlung werden regelmäßig durch die Versammlungsleitung erklärt.
Nur soweit die engen Voraussetzungen des NVersG vorliegen, können im Einzelfall auch fest installierte Kameras für die Anfertigung von offenen Bild- und Tonaufzeichnungen zur Anwendung kommen.
a) Nach welchen Kriterien und wann finden Verhüllungen für welche Zeiträume um Versammlungen statt?
Seitdem die Dome-Kameras durch Schwenk-Neigeköpfe-Kameras (sogenannte Stabkameras; siehe auch Antwort zu Frage 4, 2. Absatz) ersetzt wurden, sind grundsätzlich Verhüllungen nicht mehr erforderlich, da für jedermann die Ausrichtung der Kameras (siehe Antwort zu Frage 7) ersichtlich ist.
b) Welche Vorlaufzeit benötigt die Polizeidirektion Hannover zwischen Anmeldung ei-ner Versammlung und der Durchführung der Versammlung, um eine Abdeckung rechtzeitig durchführen zu können?
Siehe Antwort zu Frage 7 a). 8. Wie häufig haben solche Verhüllungen im Zuge von Versammlungen stattgefunden (bitte wenn möglich auflisten mit Datum, Bezeichnung der Demonstration und Zahl der abge-deckten Kameras)? Die seit Mai 2019 vorliegenden Informationen über Verhüllungen von Kameras i. Z. m. Versammlun-gen weisen insgesamt 55 Aufträge der PD Hannover auf, bei denen insgesamt 86 Kameraverhüllungen durchgeführt wurden. Dazu, soweit recherchierbar, im Einzelnen:
Tabelle in der Drucksache
9. Welche Auflösung (in Pixeln) und welche Zooms (Kamerabrennweiten) ermöglichen die neuen Kameras, und wie haben sich diese Werte im Vergleich zu den zuvor installierten Domkameras verändert?
Die Kameras verfügen über einen 36-fachen optischen Zoom und einer Brennweite von 3,4 mm bis 122,4 mm bei einer maximalen Pixeldichte von effektiv ca. 440 000. Dazu kommt ein 12-fach-Digitalzoom mit dann bis zu 1 469 mm Brennweite. Die ersetzten Kameras hatten eine Auflösung von bis zu 437 664 Pixeln und einen 27-fach optischen Zoom bei einer Brennweite von 3,8 mm bis 103 mm. Dazu kam ein 10-fach-Digitalzoom mit dann bis zu 1 026 mm Brennweite.